Betreuungszeiten

 

 

Wichtige Regel in der OGS:

 

Alle Kinder müssen sich ausnahmslos an- und abmelden!

 

 

Sollte Ihr Kind erkrankt sein oder aus sonstigen Gründen die OGS nicht besuchen können, bitten wir Sie, Ihr Kind telefonisch oder schriftlich für diese Zeit abzumelden, so dass wir uns keine Sorgen machen müssen.

 


Frühbetreuung

Für berufstätige Eltern bieten wir täglich eine Frühbetreuung von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr an. Diese kann nur nach vorheriger Anmeldung besucht werden und gilt nur als Notbetreuung für Eltern, die in dieser Zeit arbeiten müssen. Zu dieser Zeit befinden wir uns im Gruppenraum der Gruppe 4. Auch hier muss Ihr Kind sich an- und abmelden.


Entlasszeiten

Der Aufenthalt im Offenen Ganztag sollte für die Kinder von Montag bis Freitag bis mindestens 15 Uhr sein. Auch nach und vor dem Schwimmunterricht ist es für die Kinder möglich, in die OGS zu kommen und wir erwarten diese. Ärztliche, therapeutische oder sonstige Termine sollten nach Möglichkeit nach 15 Uhr gelegt werden. So haben die Kinder zusätzlich zu den Hausaufgaben und dem Mittagessen noch Zeit, in ihrer Gruppe zu spielen oder eine AG zu besuchen.

Wichtig ist zudem, dass das Abholen Ihrer Kinder nur um 15 Uhr oder um 16 Uhr möglich ist. Zwischen diesen Zeiten können Kinder nicht abgeholt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist die Eingangstür der OGS durchgehend verschlossen. Auch der Schulhof soll grundsätzlich nicht betreten werden. Wir entlassen Ihr Kind pünktlich am Schultor.


Ferienbetreuung

In den Ferien öffnen wir jeweils eine, in den Sommerferien zwei Wochen der Ferien, so dass auch in dieser Zeit eine pädagogische Betreuung stattfinden kann. Um den Bedarf zu ermitteln, machen wir rechtzeitig eine Abfrage, bei der Sie Ihr Kind anmelden können. Zu Beginn des Schuljahres bekommen alle Eltern einen Terminplan, auf dem die Schließungszeiten der Einrichtung vermerkt sind. So wissen Sie rechtzeitig Bescheid, für welche Wochen in den Ferien Sie Ihr Kind anmelden können.


Betreuungsvereinbarung

Die Teilnahme am Offenen Ganztag ist an sich freiwillig, allerdings bindend für ein Schuljahr.

Wird der OGS-Platz zum Ende des Schuljahres nicht fristgerecht gekündigt, verlängert der Vertrag sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt bei zwei Monaten. Möchten Sie also den Platz nicht mehr haben, müssen Sie mindestens zwei Monate vor Ende des Schuljahres schriftlich kündigen.

Sollten mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, darf der Träger Plätze fristgerecht kündigen, wenn Vergabekriterien nicht mehr erfüllt werden.