Lehrerrat

Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung. Er berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrer*innen sowie der Mitarbeiter*innen (gemäß §58 SchulG) und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten (§69 Abs. 2 SchulG).