Hilfe bei BuT-Anträgen

 

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) richtet sich an Menschen, die auf Leistungen nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII Anspruch haben, Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld sowie Empfänger von Leistungen gem §2 und §3 AsylblG. Übernommen werden die Kosten für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung, soziale und kulturelle Teilhabe, Lernförderung und anteilig die Kosten für den Schulbedarf. Bei der Beantragung werden Eltern an unserer Schule beraten und unterstützt.